1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Mind Horizonpoint GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und Kundinnen und Kunden über Beratungs-, Audit-, Redaktions-, Workshop- und Briefing-Leistungen im Bereich Employer Branding und Talentkommunikation. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht eine Annahmefrist genannt ist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch Gegenzeichnung eines Angebots zustande.

3. Leistungen

Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Bewerbungszahlen) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt rechtzeitig Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen.

5. Honorare und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Retainer- und Briefing-Modellen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.

6. Geistiges Eigentum

Entwürfe, Berichte, Briefings und Workshop-Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum bzw. Nutzungsrecht des Anbieters. Nach Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung, außer der Vertrag sieht Veröffentlichung vor.

7. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.

8. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Retainer und Briefing-Abonnements haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit und verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).